Stand: Oktober 2026
Lizenzgeber: Justin Lühn, E-Mail: kontakt@showrelay.lighting
(nachfolgend „Lizenzgeber“)
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software ShowRelay einschließlich aller Updates (nachfolgend „Software“). Mit der Installation oder Nutzung der Software erkennt der Nutzer diese Bedingungen an.
Die Software kann pro Rechner 14 Tage kostenlos und in vollem Umfang getestet werden. Nach Ablauf des Testzeitraums ist für die weitere Nutzung ein gültiger Lizenzschlüssel erforderlich. Ein Anspruch auf einen erneuten Testzeitraum besteht nicht.
3.1 Mit dem Erwerb eines Lizenzschlüssels erhält der Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software auf der im Lizenzschlüssel festgelegten Anzahl von Rechnern zu nutzen. Ist ein Ablaufdatum vereinbart, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum.
3.2 Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verkauft werden.
3.3 Ein Wechsel des Rechners ist möglich, indem die Aktivierung auf dem bisherigen Rechner freigegeben wird (SETUP → LIZENZ) oder der Lizenzgeber sie freigibt.
4.1 Zur Aktivierung und regelmäßigen Prüfung der Lizenz verbindet sich die Software mit dem Lizenz-Server des Lizenzgebers. Welche Daten dabei übertragen werden, beschreibt der Datenschutzhinweis.
4.2 Nach erfolgreicher Prüfung kann die Software bis zu 30 Tage ohne Internetverbindung genutzt werden. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich.
4.3 Eine Sperre greift nie während des laufenden Betriebs, sondern frühestens beim nächsten Programmstart.
Untersagt sind insbesondere:
Die Software enthält Open-Source-Komponenten, die ihren eigenen Lizenzen unterliegen (siehe „Open-Source-Lizenzen“ in der Software und im Ordner „licenses“ des Programmverzeichnisses). Rechte, die diese Lizenzen gewähren, werden durch diese Nutzungsbedingungen nicht eingeschränkt.
Der Lizenzgeber kann Updates bereitstellen. Die Software installiert Updates nur nach Bestätigung durch den Nutzer. Ein Anspruch auf Updates oder neue Funktionen besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
Die Software wird in Veranstaltungen mit Echtzeitanforderungen eingesetzt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Software vor dem Einsatz unter realen Bedingungen zu testen und für kritische Anwendungen geeignete Rückfallebenen vorzuhalten (z. B. manuelle Steuerung von Licht und Video).
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass Software nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. Die Funktion der Software setzt kompatible Geräte und ein korrekt eingerichtetes Netzwerk voraus.
10.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Ausfall oder Fehlfunktion während einer Veranstaltung, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit diese nicht nach 10.1 oder 10.2 zu ersetzen sind.
Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen Ziffer 3.2 oder 5, kann der Lizenzgeber den Lizenzschlüssel sperren.
Die in der Software genannten Produktnamen (z. B. CDJ, DJM, rekordbox, PRO DJ LINK, grandMA2) sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Die Software ist ein unabhängiges Produkt und wird von diesen Unternehmen weder hergestellt noch unterstützt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.